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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB 

I. ALLGEMEINES


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grasenhiller GmbH gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Grasenhiller GmbH zu ihren gewerblichen und privaten Kunden.
Die Regelungen in schriftlichen Verträgen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Insofern gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur ergänzend; sie haben ihre Gültigkeit, es sei denn, dass etwas anderes von uns ausdrücklich in Textform vereinbart bzw. in Textform bestätigt ist. Für den Onlineshop „World of Office“ gelten ergänzend die jeweils veröffentlichten Shop-AGB; diese gehen bei Widersprüchen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

 


II. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS


1.) Unsere Angebote sind nur verbindlich, wenn sie in Textform erfolgen oder bestätigt sind. Die in unseren Angeboten enthaltenen Preise sind freibleibend.


2.) Aufträge, Verträge, Vertragsänderungen oder -ergänzungen und alle sonstigen Vereinbarungen oder Erklärungen werden für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich in Textform bestätigt worden sind.

 


III. ANWENDUNGSTECHNISCHE BERATUNG


1.) Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen auf Grund unserer Erfahrung und der Produktinformationen der jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten. Informationen, die der Kunde aus Prospekten, Bedienungsanleitungen etc. der Hersteller bezieht, sind für uns nur dann verbindlich oder Vertragsbestandteil, wenn wir diese im Auftrag oder Kaufvertrag in Textform erklärt haben.


2.) Für die Kompatibilität und einwandfreie Funktion von Hard- und Softwarebestandteilen haften wir nur, wenn deren Zusammenstellung von uns ausdrücklich in Textform empfohlen, zugesichert und Vertragsbestandteil ist. Die gemeinsame Auflistung auf Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen etc. beinhaltet keine Zusicherung in diesem Sinne, wenn nichts anderes vermerkt ist.


3.) Beratungen und Produktinformationsgespräche während des Vertragsabschlusses und bei der Auslieferung dienen allein der Kundeninformation und enthalten keine Zusicherungen im Sinne des Gewährleistungsrechts, wenn nicht ausdrücklich durch Abschluss eines schriftlichen Beratungsvertrages etwas anderes vereinbart ist.

 


IV. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG


1.) Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferung und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware bzw. Programme in Textform geltend zu machen. Im Falle von Beanstandungen ist auf unseren Wunsch die Lieferung in der Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung und gegebenenfalls des benutzten Gerätetyps unverzüglich an uns einzusenden.


2.) Die Gewährleistungsfrist für Geschäftskunden beträgt 12 Monate, beginnend mit der Entgegennahme der fehlerfreien Lieferung im vorgenannten Sinne. Eine für verkaufte Geräte im Einzelfall ausgehändigte Garantieerklärung des Geräteherstellers führt in keinem Fall zu einer Verlängerung oder Erweiterung unserer Gewährleistungspflichten aus diesen Bedingungen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


3.) Bei Standardsoftware besteht kein Anspruch auf Fehlerbehebung am konkret gelieferten Programm. Wir haben das Recht auf sofortigen Umtausch des Programms gegen eine verbesserte und ggf. erweiterte Version, sofern wir dazu aufgrund unserer eigenen Liefermöglichkeiten in der Lage sind und entsprechende neuere Versionen des Herstellers zur Verfügung stehen. Ist dieses nicht möglich oder erfolglos, liefern wir dem Kunden ein Produkt mindestens gleicher Güte und Funktionsweise; etwa erforderliche Anpassungsmaßnahmen übernehmen wir mit Ausnahme der Einspeisung von Stammdaten und sonstigen Anwenderdaten, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Wir behalten uns aber ausdrücklich das Recht vor, das fehlerhafte Programm zurückzunehmen und dem Kunden eine entsprechende Gutschrift zu erteilen.
Bei Mängeln an Standardhardware gilt Entsprechendes, sofern der Mangel nicht durch einfachen Austausch von Bauteilen zu beheben ist.


4.) Führen Austausch- oder Nachbesserungsversuche im vorgenannten Sinn binnen angemessener Frist nicht zum Erfolg, leben die gesetzlichen Rechte des Käufers auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wieder auf. Macht der Käufer Gewährleistungsansprüche an einem Systemteil geltend, hat dieses grundsätzlich keinen Einfluss auf die weiteren mit uns abgeschlossenen Verträge, sofern für den defekten Teil kompatible Austauschwaren lieferbar sind.


5.) Wir haften nicht für den Verlust von Datensätzen im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Wartungsarbeiten. Dasselbe gilt, falls im Rahmen derartiger Arbeiten Daten des Kunden verändert oder zerstört werden. Der Kunde ist verpflichtet, vor sämtlichen Wartungs-, Service-, Reparatur-, Fernwartungs- oder Updatearbeiten eine vollständige und überprüfbare Datensicherung durchzuführen.


6.) Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Käufer nicht von uns genehmigte Zusatzgeräte anbringen oder Reparaturen von Personal vornehmen lässt, das nicht von uns oder dem Hersteller autorisiert ist, es sei denn, der Käufer weist nach, dass eine aufgetretene Störung nicht hierauf zurückzuführen ist.
Während der Gewährleistungsfrist sowie des Bestehens eines Wartungs- oder Betreuungsvertrages hat der Käufer nur Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör zu verwenden, das dem von uns vertriebenen Qualitätsniveau entspricht. Andernfalls entfällt der Gewährleistungsanspruch.


7.) Gewährleistungsansprüche bestehen ebenfalls nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße Benutzung der Ware, einen falschen Anschluss bzw. Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder falsche Bedienung zurückzuführen ist.

  • die Ware nicht entsprechend unserer Empfehlung oder der des Herstellers gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch entstanden ist.

  • der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung der Ware beruht.

  • der Schaden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag oder Schwankungen des Stromversorgungsnetzes, entstanden ist.

  • der Mangel auf Verschleiß, Alterserscheinung oder Überbeanspruchung elektronischer bzw. mechanischer Teile beruht.

8.) Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, so insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), es sei denn, dass wir zwingend für die Schäden zu haften haben, z. B. wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Ausschluss gilt auch nicht, soweit wir in Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haften.


9.) Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.


10.) Standardsoftware ist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen, soweit die Originalverpackung geöffnet wurde.


11.) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir ausschließlich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.


12.) Wir gewährleisten für die Infrastruktur des von uns beauftragten Rechenzentrums im Rahmen des Domainhostings eine Netzwerkverfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Der Zugang zu den Leistungen des Rechnenzentrums kann bei einer Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Aufrechterhaltung der Netzintegrität je nach Erfordernis vorübergehend beschränkt werden.


13.) Verstößt der Kunde mit dem Inhalt seiner Internetseiten gegen die in Ziffer XII genannten Pflichten, insbesondere gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten, so haftet er uns gegenüber auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch Vermögensschäden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, uns von Ansprüchen Dritter – gleich welcher Art – freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von in das Internet gestellten Inhalten resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, uns von Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

 


V. LIEFERZEIT


1.) Liefertermine und Fristen gelten immer nur bei schriftlicher Vereinbarung und beginnen frühestens ab Auftragsbestätigung durch uns. Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, dass der Käufer seine vertraglichen Pflichten, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen, rechtzeitig und vollständig erfüllt. Andernfalls verlängert sich eine vereinbarte Frist um einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum.


2.) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Geschäft verlassen hat.


3.) Lieferverzug liegt nicht vor, wenn bei uns oder im Betrieb des Lieferanten oder in einem anderen für ihn arbeitenden Betrieb durch höhere Gewalt oder andere außergewöhnliche Umstände oder Streik oder Aussperrung eine Frist- oder Terminüberschreitung verursacht wird und diese Umstände dazu führen, dass wir nicht rechtzeitig liefern können.
Der Kunde wird unverzüglich vom Vorliegen der vorgenannten Verursachungsfälle in Textform informiert, sobald wir davon Kenntnis erhalten haben. Der Eintritt vorstehender Ereignisse führt zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeiten. Wird eine Verlängerung für den Kunden nachweislich unzumutbar und sind Teillieferungen für ihn ohne Interesse, so steht ihm das gesetzliche Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären.


4.) Etwaige Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft nicht eingehaltenen Lieferfristen hat der Kunde glaubhaft zu machen. Diese beschränken sich, soweit nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet wird, höchstens auf den Kaufpreis des Gerätes, Geräteteils oder der Ware, das/ die wegen nicht rechtzeitiger Lieferung nicht genutzt werden kann.

 


VI. GEFAHRÜBERGANG


Die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs von durch uns gelieferten Waren geht mit der Übergabe auf den Kunden über.
Sofern der Versand der Ware zum Kunden vereinbart wird, reist die Ware auf Gefahr des Käufers. Unsererseits wird lediglich für eine ordnungsgemäße Transportverpackung und ordnungsgemäße Bestellung eines Frachtführers gesorgt, weitere Verbindlichkeiten wegen des Versands der Ware bestehen für uns nicht. .


VII. ABNAHMEVERZUG


Bei Nichtabnahme der Ware durch den Käufer sind wir berechtigt, pauschal 20 % des Kaufpreises als Aufwands- und Beschaffungskosten, bzw. als entgangenen Gewinn zu berechnen, wobei dem Käufer hierdurch jedoch nicht der Nachweis abgeschnitten wird, dass ein Schaden, eine Wertminderung oder ein entgangener Gewinn überhaupt nicht, oder wesentlich niedriger als die Pauschale, entstanden ist.

 


VIII. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


1.) Die Rechnungen sind übereinstimmend mit dem auf unseren Rechnungen separat angegebenen Zahlungsziel zu begleichen. Eventuell eingeräumte Skontoabzüge dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn alle fälligen Rechnungen vom Vertragspartner fristgerecht bezahlt sind.


2.) Der Käufer kann nur aufrechnen mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten ist beschränkt auf dasselbe Rechtsverhältnis.


3.) Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, die nach Vertragsabschluss aufgetreten sind, insbesondere bei Zahlungsrückständen, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.


4.) Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §§ 288 ff. BGB.


5.) Das gesetzliche Recht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.
Wir sind berechtigt, die tatsächlich entstandenen angemessenen Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.

 


IX. EIGENTUMSVORBEHALT


1.) Alle gelieferten Waren und Programme bleiben so lange unser Eigentum, bis der Kunde alle aus unserer Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen vollständig erfüllt hat.


2.) Der Kunde hat die Waren bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäß zu verwahren. Solange Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen Waren insbesondere nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt werden. Auf Verlangen hat uns der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über Bestand und Aufbewahrungsort der in unserem Eigentum stehenden Waren oder Programme zu geben, sowie eventuelle Abnehmer vom Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns ab.


3.) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers, die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. Wir sind berechtigt, über die herausverlangte Lieferung nach Ankündigung anderweitig zu verfügen und nach Zahlung den Käufer binnen üblicher Lieferfrist neu zu beliefern.


4.) Bei Lieferung von Nutzungsrechten an Programmen gelten die Eigentumsvorbehalte des Lizenzgebers. Für den Fall des Rücktritts und der Rücknahme von Vorbehaltsware hat der Kunde auch alle Sicherungskopien herauszugeben oder nachweislich zu löschen, auf denen das Programm enthalten ist.

 


X. PREISE


1.) Alle Preise verstehen sich ab Lager als Nettopreise, zuzüglich der gesondert zu berechnenden jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Verpackungskosten für die Lieferung werden gesondert in Rechnung gestellt.

 


XI. DATENSCHUTZ


1.) Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.


2.) Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Grasenhiller GmbH enthalten.


3.) Soweit die Grasenhiller GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird zwischen den Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

 


XII. HOSTING-VERTRÄGE - VERÖFFENTLICHUNGEN IM INTERNET


1.) Soweit für Hosting-, Cloud- oder Managed-Service-Leistungen besondere Vertragsbedingungen vereinbart wurden, gehen diese den nachfolgenden Regelungen vor.


2.) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm ins Internet eingestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und seinen vollständigen
Namen und seine Anschrift darzustellen. Darüber hinausgehende Pflichten können sich aus den Bestimmungen des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie sonstiger einschlägiger gesetzlicher Regelungen ergeben. Der Kunde verpflichtet sich, dies in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu erfüllen.


3.) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig. Wir sind berechtigt, den Zugriff des Kunden für den Fall zu sperren, dass hiergegen verstoßen wurde. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen. Das gilt auch für den Fall, dass ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Wir sind nicht verpflichtet, die Inhalte unseres Kunden zu überprüfen.

 
4.) Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Bei Nichtbeachtung sind wir berechtigt, den Zugriff zu sperren.

 


XIII. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ


Die Grasenhiller GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 


XIV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


1.) Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.


2.) Gegenüber Kaufleuten wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres Unternehmens in Neumarkt i. d. Opf. Vereinbart. (Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.)


August 2026
Grasenhiller GmbH

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